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Interroll Fördertechnik GmbH
Geschäftsführer: Jörg Mandelatz
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Corporate Governance setzt den organisatorischen Rahmen auf der Grundlage von Grundsätzen und Regeln für richtiges und gutes unternehmerisches Verhalten. Mit unserer Corporate Governance definieren wir die Struktur unserer Geschäftsaktivitäten. Darüber hinaus legen wir die Kommunikation und Bewertung sowie die Kontrollen und Gegenkontrollen der höchsten Interroll Gremien fest.
Unsere Corporate Governance deckt den Kontext von Menschen, Umweltbewusstsein, ethischem Verhalten, Strategie, Vergütung und Risikomanagement in einer Reihe von entsprechenden ESG-Richtlinien ab. Mit dem Aufbau eines Nachhaltigkeits-Managementsystems haben wir uns entschieden, grundlegende Richtlinien zu den folgenden wesentlichen Themen einzuführen: Nachhaltiges Wachstum, Produktverantwortung, Nachhaltige Beschaffung, Klimaschutz, Umweltschutz, Bevorzugter Arbeitgeber, Personalentwicklung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Corporate Governance, Corporate Compliance, Risikomanagement und Informationssicherheit.
Qualitative Ziele | Quantitative Ziele | KPIs |
Wir verbessern ständig die Struktur und Integrität unseres Verwaltungsrats. | Definiertes und erfülltes Kompetenzprofil des Verwaltungsrats | Nicht KPI-relevant. |
Erhöhung der Transparenz des Nominierungsverfahrens für den Verwaltungsrat | Offenlegung der Zuständigkeiten im Jahres-/Nachhaltigkeitsbericht | |
Einrichtung aller relevanten Ausschüsse und Festlegung der Zuständigkeiten | ||
Keine Mehrheit von abhängigen Verwaltungsratsmitgliedern | ||
Wir überprüfen und passen unsere Vergütungsstandards regelmässig an. | Vergütungsausschuss mit unabhängiger Mehrheit bis 2024 | |
Bis 2024 sind die ESG-Leistungsziele an die Vergütung der Führungskräfte gebunden. | Führungskräfte mit ESG- Leistungszielen in % | |
Wir sorgen für herausragende Leistungen in unserem Prüfungsausschuss und in unseren Prozessen. | Der Prüfungsausschuss setzt sich aus unabhängigen Mitgliedern zusammen. | Anteil der unabhängigen Mitglieder in % |
Mindestens 4 Sitzungen des Prüfungsausschusses pro Jahr | Anzahl der Sitzungen | |
Rotation des leitenden Prüfers mindestens alle 7 Jahre | Derzeitige Amtszeit des leitenden Prüfers |