Inhalt und Methode zur Bestimmung der Entschädigung an den Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat bestimmt jährlich die Höhe der seinen Mitgliedern zukommenden Entschädigungen nach Massgabe ihrer Beanspruchung und Verantwortung. Die
Mitgliedschaft in Ausschüssen wird nicht gesondert entschädigt. Ausserordentliche Bemühungen ausserhalb der normalen Verwaltungsratstätigkeit
können zusätzlich entschädigt werden. Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten die Gesamtentschädigung in bar. Die Vergütungen enthalten keine
variablen Anteile. Der Verwaltungsrat nimmt am bestehenden Kaderoptionsprogramm nicht teil. Sämtliche Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber
übernommen.
Inhalt und Methodik zur Bestimmung der Entschädigung an die Konzernleitung
Der Verwaltungsrat legt auf Antrag des Entschädigungsausschusses jährlich die Vergütung der Konzernleitung fest. Die Vergütung für den CEO
wird vom Entschädigungsausschuss erarbeitet. Die Vergütungen der übrigen Konzernleitungsmitglieder werden vom CEO erarbeitet und dem
Entschädigungsausschuss jährlich zur Genehmigung vorgelegt.
Festgelegt werden die Gehälter nach Hauptkriterien wie globale Verantwortung der Funktion, der individuelle, konkrete Leistungsbeitrag zur langfristigen, strategischen
Entwicklung der Gruppe und die Komplexität des Aufgabenbereiches. Für jedes Konzernleitungsmitglied besteht eine individuelle Gehaltsvereinbarung. Das Gehalt jedes
Konzernleitungsmitgliedes besteht aus einem festen und einem variablen Anteil.
In Abhängigkeit zur Funktion und zum Geschäftsgang beträgt der variable Anteil an der Gesamtentschädigung zwischen 10% und 60%. Für die Bemessung des
variablen Gehaltsanteils wird einerseits der gesamte Unternehmenserfolg resp. der Erfolg eines Unternehmensteils herangezogen, für den das entsprechende
Konzernleitungsmitglied die Ergebnisverantwortung trägt.
Andererseits wird der Erfüllungsgrad von individuellen Zielen beurteilt. Das betrifft beispielsweise neue Produkte, Marktanteilsgewinne, die Erschliessung neuer
Märkte, erfolgreiche, strategische Projekte usw. Die individuellen Ziele betragen je nach Funktion (operative Leitung oder zentrale Funktion) und jeweiligem Stand der
strategischen Position des Unternehmens resp. Unternehmensteiles 20 % bis 70 % des variablen Gehaltsanteils. Der Unternehmenserfolg wird an drei Kennzahlen gemessen:
Umsatzentwicklung, Produktivitätssteigerung, Betriebsgewinn. Der Entschädigungsausschuss kann zugunsten des Konzernleitungsmitgliedes von der Vereinbarung abweichen,
wenn fehlende Zielerreichung ausschliesslich auf externe Faktoren zurückzuführen ist.
Anpassungen am festen Gehaltsanteil können nur alle drei bis vier Jahre aufgrund von individueller Leistungsbeurteilung und eventueller Änderungen des
Verantwortungsbereiches erfolgen. Der feste Gehaltsanteil wird in bar ausbezahlt. Der variable Gehaltsanteil wird entweder vollständig in bar, teilweise oder auch ganz in
Aktien vergütet, wobei die Vergütungsart mit jedem Konzernleitungsmitglied individuell vereinbart wird. Ein Teil der vergüteten Aktien hat eine
Sperrfrist von drei bis fünf Jahren.
Im Weiteren wurde den Konzernleitungsmitgliedern und weiteren vierzig Mitarbeitern, die bereits im März 2006 für die Interroll Gruppe mit Führungsaufgaben
betraut waren, die Beteiligung an einem Kaderoptionsplan ermöglicht. Die Laufzeit dieser Option endet am 30. September 2013. Die Ausübung kann frühestens
ab 1. April 2012 erfolgen. Jede Option berechtigt zum Bezug einer Interroll Namenaktie. Der Ausübungspreis beträgt CHF 323 pro Aktie. Eine Barabgeltung des
Differenzbetrages zwischen Marktpreis am Ausübungstag und Ausübungspreis ist nicht möglich. Die Anzahl der zugeteilten Optionen wurde individuell mit
jedem Konzernleitungsmitglied vereinbart, wobei der Führungsfunktion innerhalb der Konzernleitung resp. der Gruppe Rechnung getragen wurde.
Für einige Konzernleitungsmitglieder bestehen spezielle Pensionskassenregelungen. Im überobligatorischen Teil der Pensionskasse leistet das
Konzernleitungsmitglied einen Viertel bzw. einen Drittel des Sparanteils, den Rest übernimmt der Arbeitgeber. Zudem steht den Konzernleitungsmitgliedern ein
Geschäftsauto zur Verfügung oder es wird eine entsprechende monatliche Pauschale entrichtet. Darüber hinaus werden keine weiteren wesentlichen
Sachleistungen vergütet. Trotz der neuen Gruppenorganisation ab dem 1.1.2011 und somit der neu zusammengesetzten Konzernleitung hat sich die Gesamtsumme der
Vergütung der Gruppenleitung im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Bei den bestehenden Konzernleitungsmitgliedern gab es zum Vorjahr keine
Änderung im festen Gehaltsanteil und keine wesentlichen Änderungen im variablen Gehaltsanteil.
Bei der Ausgestaltung und der Festlegung der Entschädigung können zusätzlich und fallweise externe Beratung oder internationale Gehaltsvergleiche herangezogen
werden.
Organdarlehen
Die INTERROLL HOLDING AG und ihre Tochtergesellschaften haben sowohl im laufenden Jahr als auch im Vorjahr keine Darlehen, Vorschüsse oder Kredite an die Mitglieder des
Verwaltungsrates oder der Konzernleitung gewährt.
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