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Vergütung, Beteiligungen und Darlehen


Inhalt und Methode zur Bestimmung der Entschädigung an den Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat bestimmt jährlich die Höhe der seinen Mitgliedern zukommenden Entschädigungen nach Massgabe ihrer Beanspruchung und Verantwortung. Die Mitgliedschaft in Ausschüssen wird nicht gesondert entschädigt. Ausserordentliche Bemühungen ausserhalb der normalen Verwaltungsratstätigkeit können zusätzlich entschädigt werden. Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten die Gesamtentschädigung in bar. Die Vergütungen enthalten keine variablen Anteile. Der Verwaltungsrat nimmt am bestehenden Kaderoptionsprogramm nicht teil. Sämtliche Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber übernommen.

 

Inhalt und Methodik zur Bestimmung der Entschädigung an die Konzernleitung

Der Verwaltungsrat legt auf Antrag des Entschädigungsausschusses jährlich die Vergütung der Konzernleitung fest. Die Vergütung für den CEO wird vom Entschädigungsausschuss erarbeitet. Die Vergütungen der übrigen Konzernleitungsmitglieder werden vom CEO erarbeitet und dem Entschädigungsausschuss jährlich zur Genehmigung vorgelegt.


Festgelegt werden die Gehälter nach Hauptkriterien wie globale Verantwortung der Funktion, der individuelle, konkrete Leistungsbeitrag zur langfristigen, strategischen Entwicklung der Gruppe und die Komplexität des Aufgabenbereiches. Für jedes Konzernleitungsmitglied besteht eine individuelle Gehaltsvereinbarung. Das Gehalt jedes Konzernleitungsmitgliedes besteht aus einem festen und einem variablen Anteil.


In Abhängigkeit zur Funktion und zum Geschäftsgang beträgt der variable Anteil an der Gesamtentschädigung zwischen 10% und 60%. Für die Bemessung des variablen Gehaltsanteils wird einerseits der gesamte Unternehmenserfolg resp. der Erfolg eines Unternehmensteils herangezogen, für den das entsprechende Konzernleitungsmitglied die Ergebnisverantwortung trägt.
Andererseits wird der Erfüllungsgrad von individuellen Zielen beurteilt. Das betrifft beispielsweise neue Produkte, Marktanteilsgewinne, die Erschliessung neuer Märkte, erfolgreiche, strategische Projekte usw. Die individuellen Ziele betragen je nach Funktion (operative Leitung oder zentrale Funktion) und jeweiligem Stand der strategischen Position des Unternehmens resp. Unternehmensteiles 20 % bis 70 % des variablen Gehaltsanteils. Der Unternehmenserfolg wird an drei Kennzahlen gemessen: Umsatzentwicklung, Produktivitätssteigerung, Betriebsgewinn. Der Entschädigungsausschuss kann zugunsten des Konzernleitungsmitgliedes von der Vereinbarung abweichen, wenn fehlende Zielerreichung ausschliesslich auf externe Faktoren zurückzuführen ist.


Anpassungen am festen Gehaltsanteil können nur alle drei bis vier Jahre aufgrund von individueller Leistungsbeurteilung und eventueller Änderungen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Der feste Gehaltsanteil wird in bar ausbezahlt. Der variable Gehaltsanteil wird entweder vollständig in bar, teilweise oder auch ganz in Aktien vergütet, wobei die Vergütungsart mit jedem Konzernleitungsmitglied individuell vereinbart wird. Ein Teil der vergüteten Aktien hat eine Sperrfrist von drei bis fünf Jahren.


Im Weiteren wurde den Konzernleitungsmitgliedern und weiteren vierzig Mitarbeitern, die bereits im März 2006 für die Interroll Gruppe mit Führungsaufgaben betraut waren, die Beteiligung an einem Kaderoptionsplan ermöglicht. Die Laufzeit dieser Option endet am 30. September 2013. Die Ausübung kann frühestens ab 1. April 2012 erfolgen. Jede Option berechtigt zum Bezug einer Interroll Namenaktie. Der Ausübungspreis beträgt CHF 323 pro Aktie. Eine Barabgeltung des Differenzbetrages zwischen Marktpreis am Ausübungstag und Ausübungspreis ist nicht möglich. Die Anzahl der zugeteilten Optionen wurde individuell mit jedem Konzernleitungsmitglied vereinbart, wobei der Führungsfunktion innerhalb der Konzernleitung resp. der Gruppe Rechnung getragen wurde.


Für einige Konzernleitungsmitglieder bestehen spezielle Pensionskassenregelungen. Im überobligatorischen Teil der Pensionskasse leistet das Konzernleitungsmitglied einen Viertel bzw. einen Drittel des Sparanteils, den Rest übernimmt der Arbeitgeber. Zudem steht den Konzernleitungsmitgliedern ein Geschäftsauto zur Verfügung oder es wird eine entsprechende monatliche Pauschale entrichtet. Darüber hinaus werden keine weiteren wesentlichen Sachleistungen vergütet. Trotz der neuen Gruppenorganisation ab dem 1.1.2011 und somit der neu zusammengesetzten Konzernleitung hat sich die Gesamtsumme der Vergütung der Gruppenleitung im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Bei den bestehenden Konzernleitungsmitgliedern gab es zum Vorjahr keine Änderung im festen Gehaltsanteil und keine wesentlichen Änderungen im variablen Gehaltsanteil.

Bei der Ausgestaltung und der Festlegung der Entschädigung können zusätzlich und fallweise externe Beratung oder internationale Gehaltsvergleiche herangezogen werden.

 

Organdarlehen

Die INTERROLL HOLDING AG und ihre Tochtergesellschaften haben sowohl im laufenden Jahr als auch im Vorjahr keine Darlehen, Vorschüsse oder Kredite an die Mitglieder des Verwaltungsrates oder der Konzernleitung gewährt.

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